Conference Agenda
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Daily Overview |
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S32: Political Philosophy & Philosophy of Law Location: 22.01 2C Session Chair: Corinna Mieth Session Chair: Jan-Christoph Heilinger | |
| Presentation 2 | |
2:15pm - 3:00pm
Der „vernünftige Grund“ und die Ansprüche an ein „ethisches“ Tierschutzgesetz – wie gelangen die Interessen von moral patients in die moralische Waagschale? Universität Münster, Germany „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, heißt es in §1 TierSchG. Der "vernünftige Grund“ ist ein Schlüsselbegriff des vom deutschen Tierschutzgesetz verfolgten „ethischen Tierschutzes“, bezieht er sich doch auf die Rechtfertigung dafür, einem allgemeinen Nichtschädigungsgebot gegenüber Tieren zuwiderzuhandeln. Der Ethik ist für die Interpretation dieses unbestimmten Rechtsbegriffs mitunter die Rolle einer Rationalisierungsinstanz zugewiesen worden. In diesem Vortrag soll eine ethische Kritik an der Interpretation des vernünftigen Grundes als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt werden. Die Suche nach einem vernünftigen Grund als einem auf einer Güterabwägung basierenden Rechtfertigungsgrund vernachlässigt eine für die ethische Rechtfertigung Tiere schädigender Handlungen relevante Frage, nämlich die nach der Selektion des Schadensnehmers. Ein „ethisches“ Tierschutzgesetz müsste Rechtfertigungen für die Schädigung je spezifischer Individuen – und beispielsweise nicht als beliebige Vertreter ihrer Spezies – verlangen. Hinter dieser Überlegung steht die allgemeinere Frage danach, unter welchen Umständen ein Individuum (in der Rolle des moral patient) durch die Interessen eines moralischen Akteurs überhaupt zu einem Beteiligten einer Problemsituation gemacht werden kann. Der Vortrag erläutert die Relevanz eines modifizierten Zuständigkeitskriteriums für die Anerkennung von moral patients als Situationsbeteiligte und konkretisiert die sich daraus ergebende Kritik an der Konzeption des vernünftigen Grundes mit Blick auf die Tierversuchsdebatte. | |

