Conference Agenda
Overview and details of the sessions of this conference. Please select a date or location to show only sessions at that day or location. Please select a single session for detailed view (with abstracts and downloads if available).
|
Daily Overview |
| Session | |
|
S24: Applied Ethics 2 Location: 23.03 U1.65 Session Chair: Susanne Boshammer Session Chair: Oliver Hallich | |
| Presentation 1 | |
1:30pm - 2:15pm
Das Unrecht sexueller Übergriffe und die sexuelle Erregung Universität Regensburg, Germany Ich skizziere in meinem Vortrag eine Antwort auf die Frage, wie sich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung begründen lässt. Diese Antwort lautet, dass der Täter eines sexuellen Übergriffs darauf abzielt oder in Kauf nimmt, das Opfer in einen Zustand negativer sexueller Erregung zu versetzen. Negative sexuelle Erregung ist eine Form sexueller Erregung, deren motivationale, emotionale und sensorische Eigenschaften denen der prototypischen Form sexueller Erregung – Erregung, wie Menschen sie in von beiden Seiten gewollten und für beide Seiten sexuell erfüllenden sexuellen Interaktionen erleben –, konträr entgegengesetzt sind. Während positive Erregung mit der Motivation zum Vertiefen und Fortsetzen der sexuellen Interaktion, mit Emotionen des Glücks und der Lust und mit angenehmen körperlichen Sensationen verbunden ist, geht negative Erregung mit der Motivation zu meiden und zu fliehen, mit Empfindungen des Ekels und mit unangenehmen sensorischen Eindrücken einher. Da beide Formen sexueller Erregung unwillkürliche, durch das Subjekt nicht kontrollierbare Reaktionen auf sexuelle Stimuli sind, besteht eine Analogie zwischen dem Unrecht von Folter und dem Unrecht sexueller Übergriffe: im Zuge beider Verbrechen wird dem Opfer durch den Täter die Kontrolle über seine motivationalen, emotionalen und körperlichen Zustände entzogen, was eine gravierende Missachtung der Autonomie und potentiell eine dauerhafte Beschädigung der Subjektivität des Opfers bedeutet. | |

