Conference Agenda
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Daily Overview |
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S24: Applied Ethics 2 Location: 23.03 U1.65 Session Chair: Susanne Boshammer Session Chair: Oliver Hallich | |
| Presentation 2 | |
2:15pm - 3:00pm
Eine deontische Analyse des Verzeihens Georg-August-Universität Göttingen, Germany Verzeihen ist ein komplexes Phänomen. Um besser zu verstehen, wann Verzeihen geboten, verboten oder erlaubt ist, müssen wir verschiedene Fallgruppen unterscheiden. Hierzu wird zunächst ein klarer und von den mittlerweile üblichen Emotionstheorien abgegrenzter Begriff des Verzeihens entwickelt, anhand dessen drei Fallgruppen unterschieden werden: (1) Fälle, in denen ein Tatvorwurf gegenüber der Täterin nicht länger statthaft ist, (2) Fälle, in denen der Tatvorwurf an die Täterin zwar nicht unangebracht ist, die Täterin aber dennoch Gründe bietet, wie Reue, die positiv für ein Verzeihen sprechen, und schließlich (3) Fälle, in denen die Täterin keine Gründe zum Verzeihen anbietet. Hierauf aufbauend werden fünf unterschiedliche deontische Zuschreibungen je nach Fallgruppe unterschieden und vorgenommen: vollkommene Pflichten zu verzeihen, milde Pflichten, unvollkommene Pflichten, ein Verbot zu verzeihen und ein ethisch neutrales Erlaubtsein. Supererogatorische Fälle werden hingegen abgelehnt. Im Ergebnis argumentiert der Vortrag für eine Stufung von Gebotenheit, Verbotenheit sowie Erlaubtheit des Verzeihens, die feingliedriger als die üblichen Alternativen und zugleich systematisch begründet ist. | |

